Frankreich:

Recht auf Abtreibung jetzt in der Verfassung verankert

Frankreich hat als erstes Land weltweit im Parlament beschlossen, dass das Recht auf Abtreibung jetzt in der Verfassung stehen soll. Was bedeutet das genau und wie sieht die rechtliche Lage bezüglich Abtreibungen bei uns in Deutschland aus? 

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,,Freiheit zur Abtreibung’’ in Frankreich


Die Verankerung des Rechts auf Abtreibung in der französischen Verfassung stellt einen bedeutenden Schritt dar. Er ermöglicht einen erhöhten rechtlichen Schutz vor möglichen Versuchen, dieses Recht einzuschränken oder abzuschaffen. Diese Verfassungsänderung in Frankreich spiegelt den Wunsch wider, das Recht auf Abtreibung als grundlegendes Recht zu sichern, das nicht leicht durch wechselnde politische Mehrheiten oder Gesetzesänderungen beeinträchtigt werden kann.

Abtreibung in Deutschland

In Deutschland ist die Situation anders. Das Recht auf Abtreibung ist durch das Strafgesetzbuch (StGB) geregelt und nicht explizit in der Verfassung verankert. Nach § 218 StGB ist Abtreibung grundsätzlich rechtswidrig, aber unter bestimmten Bedingungen straffrei. Diese Bedingungen umfassen eine Pflichtberatung für die schwangere Frau und eine Fristenregelung, nach der Abtreibungen innerhalb der ersten 12 Schwangerschaftswochen straffrei sind, sofern die Beratungspflicht erfüllt wurde. Darüber hinaus gibt es Regelungen für Fälle, in denen die Schwangerschaft aus medizinischen Gründen oder nach einer Straftat wie einer Vergewaltigung beendet werden darf.

Der Hauptunterschied zwischen Frankreich und Deutschland in Bezug auf das Abtreibungsrecht besteht also darin, dass Frankreich Schritte unternommen hat, um das Recht auf Abtreibung auf Verfassungsebene zu schützen, was es zu einem grundlegenden Menschenrecht macht, das nicht ohne weiteres geändert oder abgeschafft werden kann. In Deutschland ist das Recht auf Abtreibung durch das Strafrecht mit bestimmten Einschränkungen und Bedingungen geregelt und unterliegt damit eher der Möglichkeit politischer und gesetzlicher Änderungen.

Frankreich als Vorreiter

Die Verankerung des Rechts auf Abtreibung im Grundrecht in Frankreich ist von entscheidender Bedeutung, um die reproduktiven Rechte und die Selbstbestimmung der Frauen zu schützen. Durch die Aufnahme dieses Rechts in die Verfassung wird sichergestellt, dass Abtreibungen nicht nur gesetzlich geregelt sind, sondern auch als grundlegendes Menschenrecht anerkannt werden. Dies stärkt die Position der Frauen und gewährleistet ihren Zugang zu sicheren und legalen Schwangerschaftsabbrüchen. Die Verankerung im Grundrecht signalisiert zudem eine gesellschaftliche Anerkennung der Entscheidungen und Bedürfnisse von Frauen in Bezug auf ihre reproduktive Gesundheit und trägt somit zur Förderung von Gleichberechtigung und Selbstbestimmung bei. Hoffentlich folgen bald mehr Länder dem Vorreiter Frankreich! 

 






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