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Gesellschaft & Geschichten

No Justice, no peace!

Internationaler Tag gegen Polizeigewalt am 15. März

Polizeigewalt beschreibt die unrechtmäßige, unverhältnismäßige und unangemessene Anwendung von Gewalt vonseiten der Polizei.
Gewalt wird nicht nur unter körperlicher Gewalt verstanden. So wird beispielsweise die bloße Anwesenheit der Polizei ebenfalls als gewaltsam empfunden. Dies kann als eine Art der psychischen Gewalt gesehen werden. Auch homophobe, rassistische oder anderweitig diskriminierende Beleidigungen oder Kontrollen zählen hierzu.

Die Polizei als Institution bedient sich dem Gewaltmonopol des Staates. Gewaltmonopol bedeutet, dass lediglich staatliche Organe dazu befähigt sind, Gewalt in jeglicher Form auszuüben oder zuzulassen. Im Art. 20 Abs. 2 des Grundgesetzes ist die Anwendung dieser verankert und somit rechtens.

Wer kontrolliert wann Gewalt „rechtens“ ist und wann nicht?

Die Polizei darf also laut Gesetz in bestimmten Situationen, im Sinne der „Verhältnismäßigkeit“, Gewalt anwenden. Jedes Bundesland hat ein eigenes Polizeirecht, in welchem die Aufgaben und Befugnisse der Polizei geregelt sind. Es stellt sich die Frage, ob die Anwendung von Gewalt zur Einhaltung des deutschen Rechtes überhaupt rechtmäßig sein sollte. Und wenn diese Gewalt missbraucht wird, illegal ist, was sind die Konsequenzen?

Das Strafgesetzbuch regelt beispielsweise im §340 StGB die Körperverletzung im Amt.
„(1) Ein Amtsträger, der während der Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst eine Körperverletzung begeht oder begehen lässt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. (2) Der Versuch ist strafbar.“

Obwohl die Grenzen der Polizei gesetzlich geregelt sind, zeigt die Realität ein Bild fernab der Rechtmäßigkeit:
Lediglich 2 % der rechtswidrigen Gewaltanwendungen durch die Polizei führen zu einer Verurteilung. Durch das staatliche Gewaltmonopol werden rechtliche Grenzen zu schnell überschritten und missbraucht.
Im Jahr 2020 zählt das Statistische Bundesamt 4.565 erledigte Ermittlungsverfahren gegen Polizeibedienstete, davon wurden 70 Fälle vor Gericht verhandelt.

Die Ermittlungen zu Strafverfahren werden meist von Staatsanwaltschaften durchgeführt, die eng mit der Polizei verbunden sind. Das bedeutet also, dass strafprozessuale Ermittlungen gegen die Polizei von der Polizei selbst durchgeführt werden.
Die Polizei ist intern hierarchisch verwaltet. So führen diese Strukturen dazu, dass innerpolizeiliche Beschwerden oft verschwiegen werden, aus Gründen der Wahrung der Gemeinschaft und dadurch gar nicht erst bis zur höheren Ebene durchkommen.

Wer Opfer von Polizeigewalt wird, muss Anzeige erstatten. Bei der Polizei. Opfer müssen damit rechnen, selbst zu Täter*innen gemacht zu werden, indem eine Gegenanzeige gestellt wird.
Die Tatsache, dass immer mehr Verbindungen zu rechten Netzwerken innerhalb der Polizei öffentlich werden, spiegelt sich wider im Umgang mit der Bevölkerung. Zu den am meisten betroffenen Personen zählen marginalisierte Gruppen wie BIPoC, wohnungslose Menschen oder auch Aktivist*innen.

Die Polizei als autoritäre Institution nutzt das Mittel der Gewalt zur Demonstration von Macht. Doch Polizeigewalt ist nicht nur ein deutsches Problem. Weltweit leiden vor allem diejenigen Menschen unter den Übergriffen, die nicht dem gängigen Bild der weißen, bürgerlichen, cis-Mehrheitsgesellschaft entsprechen. Dies ist die Folge eines von Rassismus und der strukturellen Benachteiligung von Minderheiten geprägten Weltsystems.

Internationaler Tag gegen Polizeigewalt ist der 15. März.
No Justice, No Peace!

Autorin: Dila Oktar

Quellen:
A. Bosch & J. Grutzpalk, „Kontrolle der Polizei“, Bundeszentrale für politische Bildung (2015).
M. Brandt, „Polizist:innen stehen selten vor Gericht“, statista (2022).
T. Singelnstein im ARD-Politmagazin „Kontraste“ (2022).
R. Stenzel, „Polizei und Autorität. Die Machtposition und ihre Auswirkungen auf eine interaktive Gewaltanwendung zwischen Bürgern und Polizei“ (2016).

Titelbild: © Shutterstock

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