Einbürgerungstest und Mehrstaatigkeit – Hürden im Einbürgerungsprozess

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Deutschland ist ein Einwanderungsland – 2021 sind laut statistischem Bundesamt 393.342 Ausländer*innen mehr nach Deutschland ein- als ausgewandert.

Es haben jedoch nur rund 131.600 Ausländer*innen die deutsche Staatsangehörigkeit erworben. Die Anzahl der Ausländer*innen steigt, während die Einbürgerungen auf einem niedrigen Level stagnieren. Mehr Menschen ohne Staatsbürgerschaft bedeutet auch mehr Menschen ohne Wahlrecht und weniger Repräsentation migrantischer Interessen im politischen Raum.

Aber warum gehört Deutschland, trotz des Einwanderungsland-Status, im Vergleich zu anderen Staaten eher zu denen, die wenige Einbürgerungen vollziehen? 

2007 kam es zu einer Änderung im Staatsangehörigkeitsgesetz, der die Grundlage für den späteren Einbürgerungstest darstellt. Der damalige CDU Innenminister Schäuble setzte den einheitlichen Test per Verordnung durch, ohne parlamentarische Zustimmung. Gebilligt wurde der Test dann durch das Schwarz-Rote Kabinett.

Einbürgerungstest

Seit 2008 müssen also Menschen, die einen Antrag auf Einbürgerung stellen, einen sogenannten “Einbürgerungstest” bestehen. Seither müssen Einbürgerungswillige aus einem Fragenkatalog von 300 Fragen 33 Fragen beantworten, davon mindestens 17 richtig. Viele Kritiker*innen führen an, dass dies nur ein weiteres Hindernis auf dem Weg zur Staatsbürgerschaft darstellen würde. Darüber hinaus wurde an den veröffentlichten 310 Fragen bereits Kritik geübt, so seien die Fragen teilweise irreführend oder nicht beantwortbar. Zuvor wurden Einbürgerungstest teilweise auf Bundesstaats-Ebene durchgeführt, diese waren in ihrer Umsetzung aber nicht weniger problematisch. Beispielsweise führte Baden-Württemberg bereits im Januar 2006 einen eigenen Gesprächsleitfaden für das Einbürgerungsverfahren ein, den sogenannten „Muslim-Test“. Dieser wurde aufgrund von Protesten migrantischer Organisationen später abgeschafft. 

Mehrstaatigkeit

Ein weiterer Grund dafür, dass viele Menschen auf die deutsche Staatsbürgerschaft verzichten, ist, dass sie ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit nicht verlieren möchten. Mehrstaatigkeit steht nämlich nicht allen offen – vermehrt lassen sich dann die Personen einbürgern, denen diese Option offensteht, beispielsweise EU-Staatsbürger aus Polen und Rumänien. Bei türkischen Staatsbürger*innen sind die Einbürgerungen hingegen rückläufig. Das könnte unter anderem daran liegen, dass sie nur in bestimmten Fällen beide Staatsangehörigkeiten behalten können. Eine „Mehrstaatigkeit“ zu ermöglichen, hat auch einen entlastenden Effekt im Hinblick auf die Einbürgerungsbehörden, da diese nicht mehr prüfen müssen, ob ein*e Neubürger*in die alte Staatsangehörigkeit tatsächlich aufgegeben hat. 

Lebst du denn auch schon 8 Jahre in Deutschland?

Um in Deutschland die Staatsbürgerschaft erlangen zu können, müssen Menschen außerdem in der Regel acht Jahre am Stück in Deutschland gelebt haben. Zum Vergleich: In Schweden können Ausländer*innen schon nach fünf Jahren die Staatsangehörigkeit beantragen – drei, wenn sie anerkannte Flüchtlinge sind. Schweden ist das Land mit der höchsten Einbürgerungs-Quote in der Europäischen Union. 

Abschließend ist also festzuhalten, dass der Weg zur Einbürgerung langwierig ist und für manche Menschen aufgrund der Problematik der Mehrstaatigkeit gar nicht erst in Frage kommt. Die Ampel-Koalition hat zumindest vor, die Wartezeiten anzupassen – das wäre ein Schritt in die richtige Richtung. Denn die Wählerschaft sollte die Gesellschaft abbilden können und dazu muss der Einbürgerungsprozess schneller vonstattengehen.

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