Sagenumwogen war der Istanbuler Harem im großherrlichen Topkapı Sarayı; im Deutschen auch Topkapi Serail genannt. Im 17. Jh. war die Zahl der Palastdamen auf ganze zweitausend angestiegen. Im Harem wohnten die Mutter des Herrschers (valide sultan), Schwestern und andere weibliche Verwandte (sultanas), seine bis zu vier Ehefrauen (kadın) und weitere Haremsdamen, etwa die Favoritinnen des Sultans, sowie ihr Gefolge und das Personal. Die schwarzen Eunuchen, afrikanische Sklaven, die vor ihrer Pubertät vollständig emaskuliert worden waren, bewachten den Harem und waren die einzigen Männer, die Zutritt hatten. Der oberste Eunuch (kızlar ağası) hatte die Aufsicht über die Haremsdamen inne, denen es normalerweise nicht gestattet war, Besuche von außerhalb zu empfangen. Er fungierte als Mittler und Überbringer von Botschaften zwischen dem Harem, dem Sultan und der Außenwelt.
Sämtliche Frauen betraten den Harem als Sklavinnen und die meisten behielten diesen Status lebenslänglich.
Dies galt ab dem 15. Jh. selbst für die Ehefrauen des Sultans. Denn die osmanischen Herrscher waren dazu übergegangen, Sklavinnen zu heiraten, seitdem es in der islamischen Welt keine ebenbürtigen Dynastien und somit keine Notwendigkeit für eine eheliche Verbindung aus machtpolitischen Gründen mehr gab. Zwar waren die „kadın“ legitime, offiziell anerkannte und gesellschaftlich respektierte Gattinnen, doch hatten sie nicht den rechtlichen Status einer Ehefrau inne, weil die Sultane darauf verzichteten, ihre Ehen nach muslimischem Ritus zu legalisieren. Dieser hätte zudem die vorherige Freilassung der Frauen erfordert. Die einzigen Freigeborenen im Harem waren die Prinzessinnen, die Töchter und Schwestern des Herrschers.
Da das islamische Recht die Versklavung von Muslimen verbot, waren die Haremsdamen meist Ausländerinnen.
Nicht selten wurden sie von den jeweiligen lokalen Herrschern oder ihren eigenen Angehörigen, die sich für sie ein besseres Leben erhofften, an Sklavenhändler verkauft. Fremdländische Mädchen gelangten auch als Geschenke verbündeter Herrscher oder hoher Staatsbeamter in den Harem. Frauen aus bestimmten Regionen galten als besonders schön, z.B. die weißhäutigen Kaukasierinnen mit ihren hellen “Taubenaugen“ oder die oft rothaarigen Tscherkessinen und Georgierinnen. Diese Mädchen wurden erst nach einer Art Musterung, bei denen diejenigen mit körperlichen oder charakterlichen Mängeln ausgesondert wurden, meist im Alter zwischen 6 – 13 Jahren, in den Sultansharem aufgenommen.
Sie wurden erzogen zu vollendeten Formen der Demut und Hingabe.
Die talentierten und schönen Mädchen bildeten das Gefolge und die Vertrauten der hochrangigen Frauen und erhielten eine detaillierte Ausbildung. Man machte sie mit der islamischen Kultur vertraut und unterwies sie in der Palastetikette. Sie lernten nicht nur Lesen und Schreiben, sondern erhielten auch Unterricht in Konversation und den Schönen Künsten. Sie konnten tanzen, Musikinstrumente spielen, singen und Gedichte rezitieren, denn ihre vorrangige Aufgabe waren Unterhaltung und Wohlbefinden des Sultans. Die Frauen im Gefolge des Padischahs nannten die Osmanen „gedikli“ (die Auserwählte). Unter ihnen fand der Sultan auch seine offiziellen Konkubinen (ikbal), aber selbstverständlich konnte er auch eine einfache Sklavin erwählen, wenn er mit ihr eine Nacht zu verbringen wünschte. Diese stiegen innerhalb der Haremshierarchie zu sog. Odalisken auf, d.h. ihnen wurde ein eigenes Zimmer (oda) und ein angemessenes Gefolge zugeteilt. Der offizielle Umgang zwischen dem Herrscher und den Haremsdamen war an die strenge höfische Etikette gebunden und äußerst formell.
Karriere im Harem
Im Harem herrschte eine äußerst strenge Hierarchie. Die ranghöchste Dame war die Mutter des amtierenden Sultans. Zwar standen die Sultansgattinnen noch weit über den Favoritinnen, doch dem Regiment der „Valide“ hatten sich alle Bewohnerinnen des Harems zu fügen. Sie war auch die Frau, die den größten Einfluss auf den Herrscher besaß, denn sie war die einzige, die das Privileg genoss, unmittelbaren Zugang zur Suite des Sultans zu erlangen ohne das Hofprotokoll beachten zu müssen. Eines Tages die Position der Sultansmutter einzunehmen war das höchste Ziel der meisten Haremsdamen, und nicht nur die Gattinnen des Herrschers hofften darauf. Denn nach islamischem Gesetz waren alle Söhne aus den verschiedenen Verbindungen des Padischahs, selbst die der Sklavinnen, einander gleichgestellt und nachfolgeberechtigt. Das enge Verhältnis, das in der Osmanendynastie zwischen Mutter und Sohn, insbesondere zwischen der „Valide“ und dem Sultan bestand, hing letztlich auch damit zusammen, dass sie in gegenseitiger Abhängigkeit gemeinsame Ambitionen verfolgten – die Sultanswürde für den Sohn.
Dieser Kampf um die Nachfolge auf dem Sultansthron war nicht selten eine Auseinandersetzung auf Leben und Tod.
Das Dasein der männlichen Kinder des Sultans war von klein auf in Gefahr, ihr einziger Schutz die Mutter. Trotzdem mussten viele Haremsfrauen zusehen, wie ihr Sohn von seinen Rivalen verdrängt wurde oder gar, im unweigerlichen Machtkampf der Brüder, entweder unterging oder – nach Abschaffung des Brudermordes – lebenslänglich in die Prinzenkäfige gesperrt wurde. Der Harem des Großherrn bot den Frauen also keinesfalls ein Leben in Muße und prachtvollem Luxus. Da meist heftige Konkurrenzkämpfe untereinander herrschten – denn sie alle wetteiferten um die Gunst des Herrschers – war ihr Dasein auch geprägt von Eifersüchteleien, Feindschaften und Intrigen. Gelegentlich passierten sogar Morde im Harem.
Ob das Leben in einem Harem also erstrebenswert war? Wir bezweifeln es.
Text: Türkenbeute