Was ist Antiromaismus?

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Es gibt verschiedene Begriffe, die Rassismus gegen Rom*nja und Sinti*zze beschreiben. Antiromaismus ist die Alternative zu Antiziganismus, da er die diskriminierende Fremdbezeichnung im Wort nicht verwendet und reproduziert werden soll.

Als Sinti*zze und Rom*nja bezeichnen sich die Angehörigen einer Teilgruppe, die seit dem 15. Jahrhundert im deutschen Sprachraum und in Mitteleuropa zu Hause sind. Rassistische Vorurteile und Stereotypen gegen Sinti*zze und Rom*nja sind bis heute weit verbreitet. Viele Angehörige dieser Minderheit erfahren im Alltag Diskriminierung. Antiromaismus ist tief in der Gesellschaft verwurzelt und hat eine jahrhundertelange Tradition. Es gibt kaum Sensibilität, antiromaistische Diskriminierung wahrzunehmen und zu entlarven. Das führt dazu, dass sich viele Sinti*zze und Rom*nja nicht als solche zu erkennen geben oder sogar ihre eigene Herkunft verleugnen.

Antiromaismus vs. Antiziganismus

Der geläufige Begriff “Antiziganismus” ist umstritten, da er die abwertende Fremdbezeichnung “Zi” beinhaltet. Antiromaismus wurde von Romani-Aktivist*innen geprägt, um eine Alternative zum Begriff “Antiziganismus” zu formulieren. 

Gadjé-Rassismus

“Gadjé” bezeichnet die Gruppe, von der der Rassismus ausgeht (Gadjé = Nicht-Rom*nja), und nicht die Gruppe, gegen die diskriminiert wird. Gadjé-Rassismus ist also Rassismus, der von Gadjé gegen Rom*nja ausgeübt wird bzw. wer von dem Rassismus profitiert. Aber auch dieser Begriff wird kritisiert. Denn sie legt den Eindruck nahe, es gebe eine “ethnisch“ homogene Gruppe von Betroffenen, aus deren vermeintlich realen Eigenschaften Gadjé-Rassismus resultiere.

Die Gewalt gegen Rom*nja und Sinti*zze hatte ihren Höhepunkt im Nationalsozialismus. Ihre rassistische Verfolgung und Ermordung, auch Porajmos genannt, wurde nach dem Genozid jedoch fast fünfzig Jahre lang totgeschwiegen. Denn auch nach dem Zweiten Weltkrieg existierte das System der Ungleichbehandlung und Diskriminierung in staatlichen Institutionen wie Polizei, Justiz, Bildungs- und Gesundheitswesen weiter. Um staatliche Entschädigungszahlungen zu verhindern, wurden sie in staatlichen Stellen durch “Sondererfassung” als “kriminell” und “asozial” dargestellt. Die Verbrechen an den Sinti*zze und Rom*nja erkannte die Bundesrepublik erst in den 1980er-Jahren als Völkermord an.

Nach Deutschland geflüchtete Rom*nja und Sinti*zze werden der “Armutsmigration“ bezichtigt und ihre Fluchtgründe nicht ernst genommen, obwohl sie in ganz Europa rassistisch verfolgt werden. Weiterhin erfahren sie Nachteile und Diskriminierung durch Behörden im Schulsystem und in der Behandlung durch die Polizei. Die Dringlichkeit der Beschäftigung mit dem Rassismus gegen Rom*nja und Sinti*zze beruht also darauf, dass Rom*nja und Sinti*zze in Deutschland weiterhin unter Verfolgung direkter rechtsextremistischer Gewalt, indirektem und direktem Alltagsrassismus aus der Mitte der Gesellschaft sowie struktureller Ausgrenzung ausgesetzt sind.

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