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Politik

Selbstbestimmungsgesetz

Das neue Gesetz und seine diskriminierenden Regelungen

Für trans*, inter* und nicht-binäre Personen gibt es neben trans* und Queerfeindlichkeit im Alltag und sich daraus ergebender Gewalt einige bürokratische Hürden, beispielsweise der Namens- und Geschlechtseintrag im Personenstand. Seit vielen Jahren wird die Reform bzw. die Abschaffung des sogenannten Transsexuellen-Gesetzes (TSG), das es seit 1980 gibt, gefordert. Es verstößt durch enthaltene Bedingungen gegen Grundrechte, beinhaltet demütigende, langwierige Verfahren, die auch noch selbst zu zahlen sind. Geändert werden soll dieses Vorgehen durch das Selbstbestimmungsgesetz. Es soll Prozesse erleichtern und die Rechte der Menschen schützen.

Das Selbstbestimmungsgesetz

Nun ist der Entwurf für das neue Selbstbestimmungsgesetz durch die Ampel-Koalition auf den Weg gebracht: Künftig soll eine Änderung im Personenstandsregister einfach beim Standesamt erfolgen. Es muss lediglich eine Selbstauskunft abgegeben werden, um den Vornamen oder den Geschlechtseintrag zu ändern. Bisher waren zwei psychologische Gutachten notwendig, die bestätigen, dass eine Person „wirklich trans*“ ist, und am Ende hat ein Gerichtsbeschluss darüber bestimmt, ob die Änderungen vorgenommen werden dürfen oder nicht.

Eine Besonderheit gibt es bei minderjährigen Personen: Bei Kindern unter 14 Jahren müssen die Sorgeberechtigten einen Antrag auf Änderung stellen. Personen ab 14 Jahren benötigen die Zustimmung ihrer Sorgeberechtigten. Bei einem Konflikt mit ihnen kann ein Familiengericht „orientiert am Kindeswohl“ entscheiden. Erneute Änderungen sind allgemein frühestens nach einem Jahr möglich.

Erst, wenn drei Monate seit Antragstellung vergangen sind- die sogenannte „Bedenkzeit“ werden die Änderungen wirksam. Dieser Punkt ist, neben anderen, so die Süddeutsche Zeitung, so noch nicht aus dem vorangegangenen Eckpunktepapier hervorgegangen und wurde neu hinzugefügt. Die Bundessprecher von DIE LINKE.queer erklären in einem Pressestatement, dass dieses Vorgehen „eine Schikane von trans, inter und nicht-binären Personen darstellt, die inakzeptabel ist.“ Diese Art von Wartezeit impliziert diskriminierende Aussagen wie: „Das ist ja vielleicht nur eine Phase.“

TERF-Argumenationen

Es gibt einen Absatz, der die Anwesenheit von trans* Personen in „geschützten Frauenräumen“ thematisiert. Dieser ermöglicht es Besitzer*innen verschiedenster Institutionen, trans* Personen den Zutritt zu verwehren. Das ist scheinbar eine Reaktion auf die vielen trans*feindlichen Behauptungen In einem Gesetz, das also für mehr Selbstbestimmung sorgen soll, wird also eine rechtlich gültige Option für Diskriminierung offengehalten. In einem Artikel in Siegessäule wird das folgendermaßen eingeordnet:

„Einzelne TERF-Gruppen behaupten, cis Männer würden das Gesetz angeblich ausnutzen, um sich durch die Änderung ihres Geschlechtseintrages Zugang zu Frauenräumen zu verschaffen. Dahinter steht das trans*feindliche Narrativ, trans* Frauen als verkleidete Männer und potentielle „Täter“ zu diffamieren.“

Die Besitzer*in einer Frauensauna dürfe beispielweise trans* Frauen den Zugang verwehren – zum „Schutz“ der anderen (cis) Besucherinnen. Dass trans* Personen aus Angst vor eben solchen Situationen seit vielen Jahren Saunen und Schwimmbäder meiden, wird außer Acht gelassen. Diese Kritik äußerte unter anderem die trans* Aktivistin Julia Monro. Mit solchen Regelungen wird gegen Inklusion und für das Fortbestehen von Diskriminierung gearbeitet.

Insgesamt ist es gut, dass endlich Änderungen vorgenommen werden und das neue Selbstbestimmungsgesetz aktiv besprochen wird. Das betonen auch verschiedene Organisationen und Arbeitsgemeinschaften wie der Bundesverband Trans* (BVT*) und die SPDqueer. Sie gehen davon aus, dass das Gesetz Ende 2023 verabschiedet werden könnte. Nichtsdestotrotz ist Kritik an Punkten wie „Bedenkzeit“ und Hausrecht notwendig – auch wenn sie aufgrund fehlender Details noch vorsichtig formuliert wird – vor allem, wenn deutlich wird, dass „der Beifall von Gegner*innen eines Selbstbestimmungsrechts“ groß ausfällt. 

Alle Quellen:

https://www.lsvd.de/de/ct/6417-Selbstbestimmungsgesetz
https://www.siegessaeule.de/magazin/diskriminierende-regelungen-beim-selbtsbestimmungsgesetz/
https://taz.de/Entwurf-fuer-Selbstbestimmungsgesetz/!5924214/
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/selbstbestimmungsgesetz-gesetzesentwurf-101.html
https://www.queer.de/detail.php?article_id=45102

Text: Isa Steglich

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