Fünf Trugschlüsse über Rassismus: wieso wir Rassismus häufig nicht als solchen erkennen

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In dem Artikel “5 Fallacies about Racism” thematisieren die Autoren Matthew Desmond und Mustafa Emirbayer Trugschlüsse, die dazu führen, dass Rassismus durch falsche Annahmen nicht als solcher erkannt wird. Damit wir diese Trugschlüsse im Alltag erkennen und aufdecken können, haben wir diese in den nächsten Slides zusammengefasst.

Individualistischer Trugschluss:

Rassismus wird als interpersonelles Problem eingestuft, welches sich ausschließlich durch rassistisches Gedankengut und Vorurteile und intentionale Handlungen kenntlich macht. Folglich wird jede rassistische Handlung auf Grundlage der eigenen Intention und nicht ihrer Wirkung auf die Betroffenen bewertet. Hält eine Person sich selbst also für eine “gute” Person, sieht sie es persönlich als unmöglich an, eine rassistische Handlung begangen zu haben.

Dieser Fehlschluss klingt dann in etwa so: „Ich bin kein Rassist, aber die Deutschen heutzutage können auch nichts für den Holocaust – irgendwann reicht es ja auch”

Darauf könnte man antworten: „Ich verstehe, dass Sie persönlich nicht am Nazi Regime beteiligt waren. Jedoch geht es hier nicht um Intention, sondern um Strukturen, die bis heute Einfluss auf marginalisierte Menschen haben.  Als jemand, der sich als nicht rassistisch einstuft, ist es ihnen sicherlich wichtig, die Betroffenen zu unterstützen. Die Wirkung der eigenen Handlung und Worte ist wichtiger als die Intention, folglich ist eine Erinnerungskultur wichtig.”

Legalistischer Fehlschluss:

verwechselt juristischen Fortschritt mit de facto real existierendem Fortschritt. Es wird davon ausgegangen, dass die Abschaffung rassistischer Gesetze automatisch zur Abschaffung des Rassismus in der Praxis führt. „Rassismus gibt es nicht mehr, vor dem Grundgesetz sind alle Menschen gleich” oder „Das bloße existieren von Gesetzen schafft strukturellen Rassismus leider nicht einfach ab. Gesetze sind verschriftlichte Ideale, ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, jedoch stellen sie ein tatsächliches Abbild gesellschaftlicher Realität dar.”

Tokenistischer Fehlschluss:

Geht davon aus, dass die Anwesenheit von BIPoc’s in einflussreichen Positionen ein Beweis für die Beseitigung rassischer Hindernisse ist. Dabei wird außer Acht gelassen, dass die einflussreichen BIPoC’s entweder eventuell nicht für die Probleme der eigenen Minderheit einstehen, ihre Position über viel Status aber wenig Einfluss verfügt oder die Person eine Ausnahme darstellt und nicht die Regel und somit nicht repräsentativ für die Möglichkeiten marginalisierter Menschen angeführt werden kann.

„Strukturellen Rassismus gibt es nicht. Mein Professor hat einen Migrationshintergrund – jeder kann es schaffen, wenn er sich genug anstrengt.” Ein paar vereinzelte Menschen in wichtigen Positionen werden ein rassistisch geprägtes System bedauerlicherweise nicht alleine verändern können. Einzelne Menschen als Argument gegen strukturellen Rassismus zu instrumentalisieren ergibt keinen Sinn, da sie im Gesamtbild immer noch eine Ausnahme darstellen.

Ahistorischer Fehlschluss:

stellt die Geschichte als irrelevant für die Menschen heutzutage dar. Dieser Fehlschluss geht davon aus, dass die Folgen von strukturellem Rassismus bereits überwunden sind und nur damalige Menschen betroffen waren. Dabei wird angenommen, dass diese Strukturen keinen generationsübergreifenden Effekt haben, z.B. über die Weitergabe von Traumata oder durch die Vererbung von Reichtum.

Fester Fehlschluss:

Rassismus ist fest, unveränderlich, konstant über Zeit und Raum. Es wird hier davon ausgegangen, dass Rassismus nur in seiner extremsten Form – Sklaverei, Holocaust, Kolonialismus existiert und somit bereits überwunden sei. Hierbei wird ignoriert, dass es sich bei Rassismus um ein plastisches Phänomen handelt, dessen Ausprägungsform sich mit der Zeit verändert.

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