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Sprache & Literatur

Anerkennung der Herkunftssprache im deutschen Bildungssystem

Stellt euch vor, ihr hättet Möglichkeiten gehabt, die Sprache, die ihr von klein auf von euren Eltern kennt, als zweite Fremdsprache in der Schule zu vertiefen und diese als versetzungsrelevante Spracherkenntnis angerechnet zu bekommen. Für viele wäre es über die Sprachkenntnis hinaus ein potentiell identitätsstiftender Prozess gewesen.

Für die Anerkennung der Herkunftssprache im deutschen Bildungssystem setzen sich migrantische Organisationen bereits seit langem ein, allerdings mit wenig Erfolg. Die geflüchteten ukrainischen Schüler*innen bringen nun aber wieder Wind in die Debatte. Richtigerweise wird hier nun ernsthaft über den Umgang mit Mehrsprachigkeit diskutiert – dass dieser Wille für andere Geflüchtete im gleichen Maß nie bestanden hat, muss bei aller Freude jedoch angemerkt werden.

Warum ist es so wichtig, die Zweitsprache von Kindern mit Migrationshintergrund anzuerkennen?

Jedes dritte Kind wächst von Geburt an mehrsprachig auf, mit fünf Jahren sind es schon 40 Prozent der Kinder – in Ballungsgebieten sind es noch mehr. Ihre Sprachkompetenzen sind jedoch nicht als bildungsrelevant anerkannt. Dabei wäre es ein zentraler Punkt der Bildungsgerechtigkeit, dieses Potential der Mehrsprachigkeit auszuschöpfen. Die Tatsache, dass wir dieses Potential unterschätzen, führt regelmäßig dazu, dass Schüler*innen mit Migrationshintergrund häufiger die Schule ohne Abschluss verlassen.

Es gibt kein Bundesland, in dem herkunftssprachlicher Unterricht als zweite Fremdsprache anerkannt wird. Es handelt sich lediglich um ein Ergänzungsangebot und hat nicht den Status eines versetzungsrelevanten Faches. In Nordrhein-Westfalen gibt es seit September 2021 zumindest die Regelung, dass man durch eine gute Note im herkunftssprachlichen Unterricht eine mangelhafte Note in einer Fremdsprache ersetzen kann.

Aber wie würde man einen solchen herkunftssprachlichen Unterricht organisieren?

Der Fokus muss hierbei auf einem bundesweit einheitlich organisierten, digitalen Angebot liegen. Denn digitale Angebote ermöglichen eine gute, zukunftsorientierte und vor allem auch kostengünstige Lösung – die ortsübergreifend, zum Beispiel im Rahmen des jeweiligen Bundeslandes oder auch bundesweit umsetzbar ist. Der digitale Aspekt hat darüber hinaus den Vorteil, dass man durch online vorhandene Lehrmaterialien (u. a. mehrsprachige Tools wie Wörterbücher, Schreibplattformen, herkunftssprachliche Texte, Audiobücher usw.) den Mangel an geeigneten Lehrmaterialien auffangen könnte. 

Natürlich braucht es auch entsprechend qualifizierte Lehrkräfte und im besten Fall einheitliche Lehrpläne. Die Reformen bezüglich Mehrsprachigkeit können sinnvoll mit der Digitalisierung des Bildungssystems zusammengedacht werden.

Quelle:
www.deutsches-schulportal.de/bildungswesen/herkunftssprachlicher-unterricht-eine-frage-der-bildungsgerechtigkeit/

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